Warum wir eine Prüfung nach DGUV brauchen?
DGUV Vorschrift 3 – Gesetzliche Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine gesetzlich verbindliche Unfallverhütungsvorschrift.
Sie verpflichtet alle Betreiber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen, um Unfälle und Ausfallrisiken zu vermeiden.
Wichtig:
Ohne gerichtsfeste Prüfprotokolle kann der Versicherungsschutz im Schadensfall unter Umständen eingeschränkt oder nicht gegeben sein.
Mein Ziel ist es, Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel betriebs- und rechtssicher zu halten – wirtschaftlich und praxisnah.
Dafür biete ich Ihnen nicht nur die vorgeschriebenen Prüfungen, sondern auch umfassende Zusatzleistungen an – etwa zur transparenten Mängeldokumentation und zur objektiven Leistungskontrolle.
Ist die Prüfung verpflichtend?
Arbeitsschutz beginnt mit der Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen
Laut der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) müssen Produkte wie Maschinen, elektrische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Eine Gefährdung der Beschäftigten durch mangelhafte elektrische Anlagen ist konsequent auszuschließen.
Auch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 3 BetrSichV) verpflichtet Unternehmen dazu, alle eingesetzten Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – insbesondere elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Ein wirksamer Arbeitsschutz erfordert die regelmäßige Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen.
Mit meiner fachgerechten, sorgfältig dokumentierten Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben – verlässlich, nachvollziehbar und wirtschaftlich.
Was sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen?
Laut § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 gelten als elektrische Betriebsmittel alle Gegenstände, die ganz oder in Teilen dazu dienen,
- elektrische Energie zu erzeugen,
- fortzuleiten,
- zu verteilen,
- zu speichern,
- zu messen,
- umzusetzen oder
- zu verbrauchen,
sowie solche, die zur Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen genutzt werden – z. B. in der Fernmelde- oder Informationstechnik.
Vereinfacht gesagt: Geprüft werden muss alles, was Strom führt oder einen Stecker hat.
Dabei wird in der Praxis unterschieden zwischen:
- Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
(z. B. Verlängerungskabel, elektrische Werkzeuge, Kaffeemaschinen, PCs) - Ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln
(z. B. Maschinen, Wandverteiler, fest installierte Geräte) - Elektrischen Anlagen
(z. B. Unterverteilungen, Hauptverteiler, feste Installationen) - Elektrischen Betriebsmitteln
(im übergeordneten Sinn für alle o. g. Geräte und Anlagen)
Durchführung der DGUV Prüfung?
DGUV-Prüfung: Sicherheit durch Systematik und Fachkompetenz
Unsere ordnungsgemäße DGUV-Prüfung umfasst die Ermittlung und Bewertung des Ist-Zustandes eines elektrischen Betriebsmittels sowie den Vergleich mit dem Soll-Zustand. Ziel ist es, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und Risiken auszuschließen.
Der Soll-Zustand entspricht dem durch eine Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnische Bewertung definierten, sicheren Zustand für den weiteren Betrieb.
Der geforderte Prüfumfang beinhaltet sowohl die Auswahl der zu prüfenden Betriebsmittel oder Anlagenteile als auch die Festlegung der Prüftiefe.
Dabei gilt: Der Umfang muss so gewählt werden, dass eine zuverlässige Beurteilung des sicherheitstechnischen Zustands jederzeit möglich ist.
Die DGUV-Prüfung erfolgt als Einzelprüfung und umfasst folgende Schritte gemäß DIN VDE-Bestimmungen:
- Besichtigen
Sichtprüfung auf äußerliche Schäden, unsachgemäßen Gebrauch oder Manipulation
(z. B. sichtbarer Kabelbruch, fehlende Zugentlastung) - Erproben
Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Betriebsmittel - Messen
Durchführung aller vorgeschriebenen elektrischen Messungen
(z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, RCD-Auslöseverhalten)
Für zuverlässige und rechtssichere Messergebnisse werden ausschließlich kalibrierte Messgeräte eingesetzt.
Qualifikation meiner Personen
Meine Prüfungen werden ausschließlich von mir persönlich durchgeführt. Ich verfüge über die notwendige elektrotechnische Ausbildung sowie praktische Erfahrung, wie in der TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) und insbesondere in Abschnitt 3.1 „Anforderungen an Prüfpersonen“ definiert.